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Elektrizitätszähler

Elektrizitätszähler

Hier finden Sie eine Kurzanleitung für den elektronischen Stromzähler (EDL 21) sowie die Anforderungen an Elektrizitätszähler und Zählerplätze für indirekte Messungen und die Anforderungen an direktmessende Elektrizitätszähler und Zählerplätze: 

Moderner Messstellenbetrieb Strom

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum modernen Messstellenbetrieb übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 0800-33778008 (kostenfrei).

1. Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen

Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messtellenbetriebsgesetz; MsbG). Es ist im September 2016 in Kraft getreten. 

Im Messstellenbetriebsgesetz wird eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur geregelt. Ein Ziel ist die Schaffung einer sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Diese gilt als wichtiger Baustein eines energiewendetauglichen Stromversorgungssystems. Bei den Gaszählern bleibt es zunächst bei der heutigen Technik

Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes gewährleistet wird. Für unser Netzgebiet sind wir der zuständige Messstellenbetreiber. 

2. Fragen zur modernen Messeinrichtung

Der Gesetzgeber will mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Sie sollen so angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen.

Jede Entnahme- bzw. Einspeisestelle in Deutschland bekommt bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Dies ist vom Gesetzgeber im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ geregelt. 

Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten über das Mobilfunknetz übertragen.

Sie können auch den Einbau eines intelligenten Messsystems beantragen. Intelligente Messsysteme sind aber teurer als moderne Messeinrichtungen. Die Preise für Einbau, Messung, Betrieb und Wartung intelligenter Messsysteme belaufen sich verbrauchsabhängig auf ca. 100 bis 200 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) bei einem Jahresverbrauch bis 100.000 Kilowattstunden pro Jahr. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an. 

Moderne Messeinrichtungen, unterliegen genauso wie die bisher verwendeten Zähler den Anforderungen des Eichgesetzes und erfüllen diese.

Moderne Messeinrichtungen sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie über den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW erhalten. 

www.lbme.nrw.de

Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen wie Ihr alter Zähler Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

Nein, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) fordert moderne Messeinrichtungen nur für Strom.

3. Fragen zur Funktion

Der Standardzählerstand ist wie bei herkömmlichen Zählern direkt im Display zu sehen. Zur Anzeige der weiteren im Zähler gespeicherten Informationen, ist lediglich eine handelsübliche Taschenlampe notwendig, mit welcher der Lichtsensor auf der Vorderseite des Gerätes angeleuchtet wird.

Jede Entnahme- bzw. Einspeisestelle in Deutschland bekommt bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Dies ist vom Gesetzgeber im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ geregelt. 

Nach dem Einbau des Zählers senden wir Ihnen per Post die PIN zusammen mit der Kurzanleitung zu. Sofern Sie umziehen und in Ihrer neuen Wohnung bereits ein Zähler vorhanden ist, erhalten Sie die PIN zusammen mit der Kurzanleitung von Ihrem Wohnungsvorgänger. Sollte Ihr Wohnungsvorgänger Ihnen diese Unterlagen nicht übergeben, stellen wir Ihnen diese gerne postalisch zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Hotline unter 0800 - 33778008. Laden Sie außerdem hier Ihre Kurzanleitung für den elektronischen Stromzähler EDL 21 runter.

Bei aktivierter PIN-Abfrage ist die Anzeige Ihrer individuellen Verbrauchswerte abgeschaltet. Zur Anzeige Ihrer individuellen Verbrauchswerte ist dann die Eingabe der PIN erforderlich.

Nein. Die PIN kann nicht geändert werden.

Die PIN-Eingabe kann beliebig oft wiederholt werden. Der Zähler wird nicht gesperrt.

Die PIN kann bei unserer Hotline unter 0800 – 33778008 angefordert werden.

Nach dem neunten kurzen Anleuchten des Lichtsensors sehen Sie in der zweiten Displayzeile die Angabe "0.2.2" und "----".

Um die zweiten Displayzeile wieder abzuschalten, leuchten Sie jetzt den Lichtsensor ohne Unterbrechung so lange an, bis die zweite Displayzeile abgeschaltet wird (länger als fünf Sekunden). Die PIN-Eingabe ist jetzt wieder aktiviert.

Nach dem neunten kurzen Anleuchten des Lichtsensors sehen Sie in der zweiten Displayzeile die Angabe "0.2.2" und "----".

Um die zweiten Displayzeile wieder abzuschalten, leuchten Sie jetzt den Lichtsensor ohne Unterbrechung so lange an, bis die zweite Displayzeile abgeschaltet wird (länger als fünf Sekunden). Die PIN-Eingabe ist jetzt wieder aktiviert.

Nein. Nach der erstmaligen PIN-Eingabe können Sie sich Ihre individuellen Verbrauchswerte jederzeit durch kurzes Anleuchten des Lichtsensors ohne erneute PIN-Eingabe anzeigen lassen. Eine erneute PIN-Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie selbst die Anzeige abgeschaltet haben. Sie können die PIN-Eingabe jederzeit wieder aktivieren und damit die zweite Displayzeile zum Schutz Ihrer individuellen Verbrauchswerte abschalten.

Leuchten Sie hierzu den Lichtsensor ohne Unterbrechung so lange an, bis der Wert in der Anzeige gelöscht wird (länger als fünf Sekunden), während der Verbrauch seit letzter Nullstellung angezeigt wird.

4. Fragen zur Ablesung

Den für Ihre Stromrechnung relevanten Zählerstand finden Sie in der ersten Displayzeile.

Der elektronische Stromzähler zeigt Ihnen in der ersten Displayzeile den für Ihre Stromrechnung relevanten Zählerstand an. Zusätzlich werden in der zweiten Displayzeile individuelle Verbrauchswerte angezeigt, die Ihnen helfen sollen, Ihren Stromverbrauch transparenter zu machen. Diese Verbrauchswerte dienen ausschließlich Ihrer Information und sind für Ihre Stromrechnung nicht relevant. Folgende individuelle Stromverbrauchswerte können hier angezeigt werden:

Aktuelle Leistung
Die aktuelle Leistung entspricht der augenblicklichen elektrischen Leistungsaufnahme aller in Betrieb oder Standby befindlichen Geräte.

Stromverbrauch seit letzter Nullstellung
Hier wird Ihr Stromverbrauch so lange aufsummiert, bis Sie diesen wieder auf Null zurückstellen. Diese Funktion ist mit dem Tageskilometerzähler eines PKW vergleichbar.

Stromverbrauch in der Vergangenheit
Hier kann der Stromverbrauch der letzten 24 Stunden sowie der letzten sieben, 30 und 365 Tage angezeigt werden.

Nein. Für die Ablesung des Zählers ist nur die erste Displayzeile relevant. Hierzu muss die PIN nicht eingegeben werden. Die erste Displayzeile kann aus eichrechtlichen Gründen nicht abgeschaltet werden.

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromlieferanten abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sollten beim Auszug durch Sie gelöscht werden. Für die Zurücksetzung der historischen Verbrauchswerte benötigen Sie Ihre PIN. 

Sie erhalten von uns eine Ablesekarte und lesen - wie gewohnt – den Zählerstand selbst ab.

Für die Mitteilung stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung:

Um Aufwand und Zeit zu sparen, können Sie die Zählerstande direkt in unserem Online-Portal erfassen:

Zum Online-Portal

Zum Login verwenden Sie Ihre Kundennummer und Ihren Namen.

Alternativ können Sie die Ihnen zugesandte Ablesekarte ausfüllen und an unser Beleglesezentrum zurücksenden. Bevorzugen Sie die telefonische Übermittelung der Werte, können Sie uns hierzu unter Tel. 0800-3001340 erreichen.

5. Fragen zum Zählerwechsel

Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

Ihre Anwesenheit ist nur erforderlich, sofern Sie persönlich für die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz erforderlich sind (z.B. Einfamilienhaus).

Moderne Messeinrichtungen kommen bei uns seit dem 1. Februar 2018 zum Einsatz. Seit diesem Zeitpunkt erhalten alle Anlagen, die neu an das Versorgungsnetz angeschlossen werden und nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, eine moderne Messeinrichtung. 

6. Fragen zum Datenschutz

Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben im Zähler und somit bei Ihnen.

Nein, es erfolgt keine Weiterleitung individueller Verbrauchswerte an Dritte. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben im Zähler und stehen somit nur Ihnen zur Verfügung.

Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer persönlichen PIN erforderlich. 

7. Fragen zu den Kosten

Ja, die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind etwas höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Sehen Sie hier das gesamte Preisblatt ein.

Preisblatt moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne telefonisch unter der Telefonnummer 0800 - 33778008. 

Die Kosten für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen sind separat zu betrachten und haben erstmal nur indirekt etwas mit Ihrem Strompreis zu tun. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind aber höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Diese höheren Kosten werden von uns an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.