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Netzzugang Gas
Netzzugang Gas für Energielieferanten
Sie wollen das Verteilnetz der Westerwald-Netz GmbH für Ihre Energielieferungen nutzen? Wir garantieren Ihnen einen fairen Netzzugang nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum Zugang und zur Nutzung unseres Erdgasverteilnetzes.
- Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages Gas zwischen Lieferanten und der Westerwald-Netz GmbH,
- Abschluss einer Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI),
- Abwicklung der Geschäftsprozesse im Datenformat EDIFACT, wobei der Lieferant gewährleisten muss, dass er die Übermittlung von elektronischen Rechnungen (INVOIC) verarbeiten kann sowie
- Einführung einer erweiterten/fortgeschrittenen Signatur und Verschlüsselung (E-Mail + S/MIME oder AS2), um die Authentizität und Integrität der Daten bei der Übermittlung der INVOIC zu gewährleisten.
Lieferantenrahmenvertrag Gas und EDI-Vereinbarung
Der Lieferantenrahmenvertrag Gas regelt die Abwicklung des Netzzugangs Gas gemäß Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) nach dem Zweivertragsmodell.
Gas: Netzzugang /Musterverträge
Auf diesen Seiten finden Sie die aktuellen Musterverträge für Netzanschluss, Anschlussnutzung und Netznutzung inkl. der technischen Anschlussbedingungen.
Niederdruck-Bereich
Für den Anschluss von Letztverbrauchern in Niederdrucknetzen (<=100 mbar) und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Westerwald-Netz GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen zur NDAV“ und der „Technische Anschlussbedingungen zur NDAV“, die wir nachfolgend zur Verfügung stellen:
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die Westerwald-Netz GmbH bekannt, dass die NDAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederdrucknetz der Westerwald-Netz GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NDAV bleibt unberührt.
Mittel- und Hochdruck-Bereich
Außerhalb des Geltungsbereichs der Niederdruckanschlussverordnung (Netzdruck > 100 mbar) gelten die folgenden Verträge:
Sonderentgelt gemäß § 20 (2) GasNEV
Abweichend von der Berechnung der Netzentgelte nach § 18 GasNEV kann das Netzentgelt auf Grundlage der konkreten gaswirtschaftlichen Leistung auch gemäß § 20 GasNEV ermittelt bzw. berechnet werden.
Die Bundesnetzagentur hat hierfür im Sommer 2012 den Leitfaden der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV veröffentlicht. Damit gelten neue und umfangreichere Vorgaben für die Ermittlung und Gewährung von Sonderentgelten ab dem Jahr 2013.
Unsere Netzentgelte Gas
Entgelte sind zu entrichten für die Netznutzung und für die Messung und Abrechnung. Zusätzlich sind die jeweilige Konzessionsabgabe sowie die gesetzlich gültige Umsatzsteuer zu entrichten. In den Entgelten der Westerwald-Netz GmbH sind die Kosten der vorgelagerten Netze enthalten.
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu den Entgelten für die Netznutzung der Westerwald-Netz GmbH:
Unsere aktuellen Netzentgelte:
Die Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
Konzessionsabgabe
Die Westerwald-Netz Netz GmbH zahlt in allen Konzessionsgebieten den nach § 2 KAV in der jeweils gültigen Fassung zulässigen Höchstbetrag an Konzessionsabgabe.
Mehr-/Mindermengen
Die Preise für Mehr- / Mindermengen sind auf den Internetseiten der Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht.