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Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Gasversorgung

Welche Auswirkungen hat die Lage in der Ukraine auf die Gas-Versorgungssicherheit? Wir haben hier wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt.

1.    Wie sicher ist die Gasversrogung in diesem Winter?  

Diese Frage kann derzeit niemand mit letzter Gewissheit beantworten. Nach den Kürzungen und dem nunmehr vollständigen Stopp der Erdgaslieferungen über die Hauptschlagader Nordstream 1 (NS 1) durch Russland ist die Situation angespannt. Um trotz fehlender Importmengen aus Russland über den Winter zu kommen, wird forciert Erdgas eingespeichert. Mittlerweile sind die Gasspeicher in Deutschland vollständig  gefüllt  Zudem wird mit Hochdruck daran gearbeitet, alternative Bezugsquellen zu erschließen. Hier spielt verflüssigtes Erdgas, das LNG, eine große Rolle.

Trotzdem kann unter ungünstigen Rahmenbedingungen wie insbesondere eine lang anhaltende Kälteperiode nicht ausgeschlossen werden, dass Gas knapp wird.    

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund mit der „Alarmstufe“ die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen und betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs.

2.    Was bedeutet die Alarmstufe für die Westerwald-Netz und für mich als Kunden?

Die Ausrufung der Alarmstufe hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Westerwald-Netz und auch nicht auf Sie als unsere Erdgas-Kundinnen und -Kunden. Dies vor allem aus folgenden Gründen:

Die Alarmstufe wurde ausgerufen, um die gesetzlichen Grundlagen für schnelles Handeln der Bundesregierung bei einer weiteren Verschlechterung der Gasversorgung zu schaffen. Sie ist damit eine weitere Vorbereitungsmaßnahme, jedoch keine Reaktion auf eine akute Krisenverschärfung.

Die aktuelle Lagebeurteilung der Bundesnetzagentur lautet: Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment weiter stabil, die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit gewährleistet.

Die Ausrufung der Alarmstufe ist damit vor allem die Vorbereitung auf ein Szenario, in dem die Gasversorgung dauerhaft gestört ist.

In allen Stufen des Notfallplans Gas unterliegen unsere Haushaltskunden einem besonderen Schutz. Privatkunden müssen sich trotz angespannter Lage daher zum heutigen Zeitpunkt keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen. In Übereinstimmung mit der Bundesnetzagentur rufen wir jedoch alle Kunden ab sofort nachdrücklich dazu auf, wo immer möglich Gas zu sparen. Dies ist ein entscheidender Faktor, um Gasknappheit im Winter zu vermeiden.

3.    Welche weiteren Stufen gibt es?

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen.

Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

4. Wer entscheidet im Notfall?

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Wir befinden uns gegenwärtig in der Alarmstufe. Die Bundesregierung intensiviert in dieser Phase das Monitoring der angespannten Versorgungslage, greift aber noch nicht aktiv in den Markt ein.

Dies geschieht erst in der letzten Eskalationsstufe, der Notfallstufe Gas, wenn es tatsächlich zu erheblichen Störungen der Gasversorgung kommt. Dann kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem wird die Bundesnetzagentur wird zum sogenannten "Bundeslastverteiler" und bestimmt die Verteilung des knappen Erdgases. Die Verteilnetzbetreiber wie die Rhein-Sieg Netz und die Westerwald-Netz sind in dieser Phase.